Regeln beim Sport schaffen Klarheit. Genau wie unser Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt im Sport:
Es nimmt unseren Übungsleitern:innen Unsicherheiten im Umgang mit Mädchen und Jungen. Es macht deutlich, wo der sportliche Jubel aufhört und die Grenzüberschreitung beginnt. Es sorgt, ganz einfach, für Sicherheit im Verein.
Aber wie legt man diese Grenzen fest?
Und wie können Kinder erkennen, wo die Ampel für sie steht?
Die Ampel
Wir haben uns mit der Jugend unseres Vereins zusammengesetzt und sie nach ihrem Schutzbedürfnis gefragt. In Form von einer Ampel, welche in unserem Vereinshaus präsentiert wird, haben wir ihre individuellen Grenzen und Schutzbedürfnisse festgehalten.
Bild/-er vom Basteln der Ampel
Meistens völlig OK…
…ist alles, was Kinder und Jugendliche in ihrer sportlichen und persönlichen Entwicklung fördert. Verhalten ist pädagogisch richtig, gefällt den Kindern/Jugendlichen nicht immer
- Motivation im Training und Spiel
- Einsatz u. Vorbereitung
- Angemessene „Bestrafung“ für unsportliches Verhalten
- Vorbildfunktion
- Trainer:innen sollen vertrauensvoll sein, sodass man mit ernsten Problemen zu ihnen kommen kann
- Unterstützung/ Aufmunterung bei Enttäuschungen
- Teamgeist stärken
- Bereitstellung einer Kiste/ Aufbewahrung für Wertgegenstände
Im Grenzbereich…
…sind Handlungen und Ansagen, die nicht immer gefallen aber manchmal pädagogisch notwendig sind.
- Kritisieren im unangemessenen Tonfall (hat nichts mit dem Sport zu tun)
- Unangebrachte Kleidervorschriften
- Bevorzugen von Einzelnen
- Unabgesprochenes nach Hause bringen
- Unter Druck setzen
Gib´ deinen Übungsleiter:innen ruhig eine Rückmeldung, wenn dir eine Situation komisch vorkommt.
Ein klares Nein…
…zu Verhaltensweisen, die im Training und Wettkampf nicht vorkommen sollen und dürfen.
- Machtposition missbrauchen
- Körperliche Gewalt
- Verbale Gewalt
- Datenschutz missbrauchen
- Sexualisierte Gewalt/Belästigung
- Demütigungen, auch vor der Mannschaft
- Bedürfnisse von Kindern/Jugendlichen ignorieren
- Zu Übungen oder Mutproben zwingen
- Ohne Klopfen oder Erlaubnis in die Umkleide gehen
- Verletzung der Aufsichtspflicht
- Alkohol, Zigaretten, Drogen etc. anbieten oder vor den Kindern konsumieren –> Hier musst du handeln. Informiere einen Ansprechperson.
Aber sind diese Grenzen nicht trotzdem relativ?
Ja. Jede/r hat ihre/seine ganz eigenen Grenzen und Gefühle, ab der das wohlfühlen aufhört. Deshalb ist das Formulieren eines Leitfadens für unsere hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen und das Angebot vertrauenswürdiger Ansprechpersonen so wichtig. So wird verhindert, dass nicht gleich hinter jeder Beobachtung etwas Schlimmes vermutet wird, andererseits jedoch wesentliche Anhaltspunkte nicht übersehen werden.