Vernachlässigung

Das Kind bekommt von den Bezugspersonen nicht genug Aufmerksamkeit. Eine ungesunde und nicht ausreichende Ernährung. Verweigerung von frischen Klamotten, Spielzeugen oder anderen materiell/emotional wichtigen Gegenständen. Entzug von Liebe und Zuneigung.

Psychische Misshandlung

Wie schon im Namen deutlich wird, wirken die Eltern hier einen starken psychischen Druck auf die Kinder aus. Dies kann vor allem im späteren Leben des Kindes zu Problemen führen.   

Körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt

Sexuelle Belästigung:

  • Sexualisierende Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten
  • Lüsternes Betrachten des kindlichen Körpers und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt. → Aber auch flüchtige Berührungen des Genitalbereichs oder der Brust über der Kleidung gilt als sexuelle Grenzverletzung. 

Passiert die Berührung aus Versehen, spricht man nur von einer Grenzverletzung, die mit einer Entschuldigung aus der Welt geschafft werden kann.

Sexualisierter Gewalt:

  • Sexualisierte Berührungen am Körper
  • Entblößen
  • Versuchte oder erfolgte Penetration
  • Physische Verletzungen und Misshandlungen mit sexuellem Hintergrund
  • Vergewaltigung 

und sonstige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die im Strafgesetzbuch definiert sind (§174-§184 StGB).

Missbrauch im Netz

Besonders aktuell ist auch die Gewalt mittels Medieneinsatz, was Cyber-Mobbing, Cyber-Grooming oder Sexting beinhaltet.

Bei ca. 1/5 der Fälle liegen mehrere Typen der Kindeswohlgefährdung vor weshalb man sich meistens nicht nur auf eine beschränken kann.

Jede Form von Gewalt (Vernachlässigung, Häusliche Gewalt, Körperliche Gewalt, Psychische Gewalt, Sexuelle Gewalt und auch massive Grenzüberschreitungen) gefährdet die Lebens- und Entwicklungsgrundlage und schädigt die Seele des Kindes/Jugendlichen in erheblichen Umfang. 

Sexuelle Übergriffe können nicht nur zwischen Erwachsenen und Kindern vorfallen, sondern auch unter Kindern und unter Erwachsenen.